„Kinder tun jeden Tag alles, um unsere Welt zu verstehen. Wir schulden es ihnen, auch ihre verstehen zu wollen“
So erreichen Sie mich:
Wann bin ich in einer Elternberatung richtig? Die Gründe, warum Eltern sich Unterstützung und Beratung wünschen ist vielfältig: Schwierigkeiten in der Elternrolle anzukommen, Schlaf- und Stillprobleme des Babys, Schulschwierigkeiten, Probleme bei Übergängen (in den Kindergarten, in die Schule), herausfordernde Lebenssituationen für die Eltern (Trennung/Scheidung, Depression, Burn out), Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, psychosomatische Beschwerden von Kindern, Geburt eines Geschwisterkindes und viele weitere Gründe eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die so individuell sind wie die Familien die ich berate. In meiner Beratung geht es vor allem darum, in einem gemeinsamen Prozess mit den Eltern und den Kindern in ein Verstehen zu kommen und somit Lösungen für die zugrundeliegenden Probleme zu finden. Damit Möglichkeiten entwickelt werden können, damit Sie ihr Kind auf lange Sicht gesehen, bestmöglich in seiner Entwicklung begleiten können und für ihre Familie passende Lösungen gefunden werden.
Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstütze ich die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der bzw. dem Richter*in seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf. Ein Kinderbeistand wird vom Gericht bestellt für Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren und ist dafür da, Kinder in diesen Prozessen zu entlasten. Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteiliche*r Vertreter*in der Interessen Kindes und daher gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.
Quelle: https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/kinderbeistand.25c.de.html
Ein Kinderbeistand kann ab dem 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) zur Seite gestellt werden. Als Kinderbeistand kommen nur fachlich, vom Justizministerium, geschulte Personen in Frage. Die Bestellung des Kinderbeistandes ist die ersten sechs Monate gebührenfrei und erfolgt über das zuständige Gericht. Danach tragen die Eltern die Kosten. Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit der Verfahrenshilfe.
Kinder benötigen für eine gesunde Entwicklung Kontakte zu beiden Elternteilen. Dies wird oftmals zur Herausforderung, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Da solche Lebensereignisse nicht selten mit Konflikten einher gehen, sind Eltern wie auch Kinder großen Belastungen ausgesetzt. Wenn es dabei nicht gelingt, dass Kontakte zu beiden Elternteilen – auch zu dem Elternteil bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt – regelmäßig stattfinden, wird per Gericht die Unterstützungsmaßnahme der Besuchsbegleitung eingesetzt. Im Rahmen meiner Aufgabe als Besuchsbegleitung ist mir wichtig, dass diese in einem Ausmaß stattfindet, die für Eltern und Kinder lustvoll erlebt werden kann. Deshalb begleite ich Termine die individuell nach den Bedürfnissen geplant werden können (Ausflüge, Zuhause Alltag erleben, gemeinsame Aktivitäten oder in meinen Praxisräumen). Dies wird vor den Terminen individuell vereinbart. Kosten: 70€ pro angefangener Stunde
Auf Anfrage biete ich die Planung und Durchführung von Elternworkshops zu spezifischen Themen und Beratung von Fachpersonal an. Zum Beispiel: Bedürfnis- und Bindungsorientierte Erziehung, Baby und Kleinkindschlaf, Eintritt in den Kindergarten – was braucht mein Kind, was brauchen wir als Eltern. Inbegriffen sind Informationen für die Eltern über den jeweiligen Themenbereich in Form von Theorie, Methodenkoffer für Eltern, Austausch mit anderen Eltern und die Möglichkeit Sorgen gemeinsam mit mir zu besprechen. Mindestanzahl: 3 Elternteile/Paare. Fachpersonal das mit Kindern arbeitet biete ich ein Seminar mit Präsentation der Theorie, Methodenkoffer und Diskussionsrunde, bzw. die Behandlung von Praxisbeispielen in Form von Intervision an. Kosten werden je nach Aufwand erhoben und werden individuell vereinbart
Im Leben von Kindern kann es zu belastenden Situationen kommen (Tod oder Verlust naher Bezugspersonen, Trennung der Eltern, Mobbing, schulische Probleme und noch viel mehr). Dabei fühlen sich Kinder oftmals alleine, überfordert und unverstanden. In der Begleitung der Kinder und Jugendlichen steht ihnen bei mir ein neutraler Raum zur Verfügung, in dem belastende Themen besprochen, (ver-) und bearbeitet werden können. Kosten: 70€ pro Stunde
Vor allem zum ersten Mal Eltern zu werden oder wenn ein Geschwisterkind dazu kommt, kann mit Herausforderungen, Unsicherheit und auch Schwierigkeiten verbunden sein. In meiner Arbeit begleite ich Eltern, in dem ich mich ihrer Sorgen und Ängste annehme und mit ihnen gemeinsam erarbeite, was Druck und Unsicherheit mildern kann, um diese erste Zeit bestmöglich erleben zu können.
Bestenfalls besteht im Falle einer Scheidung eine einvernehmliche Einigung bezüglich der Regelungen rund um die/das gemeinsamen Kind(er) (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt). Trotzdem ist diese Situation für Kinder herausfordern und zeigt sich in Trauer/ Wut/ Aggression/ Ohnmacht/Schuldgefühle/psychosomatische Symptome. In einem einmaligen Termin bekommen Sie Informationen über die Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern deren Eltern getrennt/geschieden sind und erfahren wie sie ihr Kind am besten durch diese sensible Phase begleiten können und darüber hinaus. Es gibt dabei auch Zeit/Raum für individuelle Fragen. Generell soll diese Beratung dialogisch gestaltet werden. Die Teilnahmebestätigung wird am Ende der Beratung ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Beratung zur Vorlage bei Gericht. Kosten: 65€ pro Einzelstunde, 40€ je Elternteil bei gemeinsamer Stunde